ZWECK Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, die Grundsätze für die Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten, die von der Praxis Dr. Sevgi Kurt verarbeitet werden, festzulegen und die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
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Vernichtung: Das Löschen, Vernichten oder Anonymisieren personenbezogener Daten.
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Anonymisierung: Das Unkenntlichmachen personenbezogener Daten derart, dass diese selbst bei Verknüpfung mit anderen Daten nicht mehr einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
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Periodische Vernichtung: Der Lösch-, Vernichtungs- oder Anonymisierungsvorgang, der in wiederkehrenden Abständen von Amts wegen durchgeführt wird, wenn alle Verarbeitungsbedingungen entfallen sind.
GRÜNDE FÜR SPEICHERUNG UND VERNICHTUNG Unsere Praxis speichert personenbezogene Daten auf der Grundlage der in den Artikeln 5 und 6 des Datenschutzgesetzes (KVKK) genannten Verarbeitungsbedingungen. Wenn alle diese Bedingungen entfallen, werden die personenbezogenen Daten von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person vernichtet.
VERNICHTUNGSMETHODEN Sofern vom Datenschutzausschuss nichts anderes beschlossen wird, wählt unsere Praxis die geeignete Methode (Löschen, Vernichten oder Anonymisieren) basierend auf den technologischen Möglichkeiten und den Implementierungskosten aus.
AUFBEWAHRUNGS- UND VERNICHTUNGSFRISTEN Unsere Praxis bewahrt personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist oder wie es für den Zweck, für den sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
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Gesundheitsakten von Patienten: Werden für den in den einschlägigen Gesundheitsvorschriften festgelegten Zeitraum aufbewahrt.
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Kameraaufzeichnungen: Werden gemäß der Verordnung für Privatkliniken mindestens 2 Monate aufbewahrt.
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Finanzunterlagen: Werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten im ersten periodischen Vernichtungszyklus (alle 6 Monate) vernichtet.
